Datenschutz und Schweigepflicht nach dem Tod: Was gilt?
Der Tod einer Person wirft Fragen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht auf. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt ausschließlich die personenbezogenen Daten lebender Personen. Mit dem Tod einer Person endet der Schutzbereich der DSGVO. Daten Verstorbener unterliegen nicht mehr den Vorschriften der DSGVO, können aber durch andere Gesetze, wie das postmortale Persönlichkeitsrecht, geschützt sein. Im Gegensatz zur DSGVO bleibt die Schweigepflicht nach § 203 StGB auch nach dem Tod der betroffenen Person bestehen. Dieser Artikel erläutert die Unterschiede zwischen DSGVO und § 203 StGB, wann Informationen Verstorbener offengelegt werden dürfen und welche praktische Relevanz dies für Berufsgeheimnisträger hat.
Datenschutz nach der DSGVO: Gilt er für Verstorbene?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt ausschließlich die personenbezogenen Daten lebender Personen (Art. 1 Abs. 1 DSGVO). Mit dem Tod einer Person endet der Schutzbereich der DSGVO. Daten Verstorbener unterliegen nicht mehr den Vorschriften der DSGVO, können aber durch andere Gesetze, wie das postmortale Persönlichkeitsrecht, geschützt sein.
Schweigepflicht nach § 203 StGB: Gilt über den Tod hinaus
Im Gegensatz zur DSGVO bleibt die Schweigepflicht nach § 203 StGB auch nach dem Tod der betroffenen Person bestehen. Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Datenschutzbeauftragte) sind weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Schutz umfasst alle Informationen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden.
DSGVO vs. § 203 StGB – Was hat Vorrang?
Für lebende Personen hat die DSGVO Vorrang und regelt den Datenschutz umfassend. Für Verstorbene greift die DSGVO nicht mehr – § 203 StGB bleibt maßgeblich.
Wann dürfen Informationen Verstorbener offengelegt werden?
Eine Offenlegung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Einwilligung zu Lebzeiten: Wenn der Verstorbene einer Offenlegung vor seinem Tod zugestimmt hat.
- Einwilligung durch Erben: In bestimmten Fällen können Erben die Schweigepflicht aufheben lassen.
- Mutmaßliche Einwilligung: Wenn es nahe liegt, dass der Verstorbene bestimmte Informationen offenlegen wollte.
- Überwiegendes rechtliches Interesse: Beispielsweise in einem Gerichtsverfahren – erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung.
- Gesetzliche Offenbarungspflichten: Falls ein Gesetz eine Zwangsoffenlegung vorschreibt (z. B. in Strafverfahren).
Praktische Relevanz für Berufsgeheimnisträger
- Schweigepflicht bleibt bindend – auch nach dem Tod einer Person.
- DSGVO spielt keine Rolle mehr – nur nationale Gesetze wie § 203 StGB gelten.
- Jede Offenlegung muss rechtlich geprüft werden – im Zweifel juristische Beratung einholen.
Tipps für die Praxis
- Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für den Umgang mit Daten Verstorbener und die Bedeutung der Schweigepflicht. Regelmäßige Schulungen können helfen, das Bewusstsein für die rechtlichen Anforderungen zu schärfen.
- Interne Richtlinien: Entwickeln Sie klare Richtlinien für den Umgang mit Daten Verstorbener. Diese Richtlinien sollten die rechtlichen Anforderungen abdecken und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig die Maßnahmen und Richtlinien zum Umgang mit Daten Verstorbener und passen Sie diese bei Bedarf an. Dies stellt sicher, dass Ihr Unternehmen den aktuellen Anforderungen entspricht und effektiv auf neue Entwicklungen reagieren kann.
Fazit
§ 203 StGB hat Vorrang vor der DSGVO, wenn es um Verstorbene geht. Eine Offenlegung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die Regelung stärkt das Vertrauen in die Verschwiegenheit und den Schutz sensibler Daten. Jede Entscheidung zur Datenweitergabe sollte sorgfältig dokumentiert und rechtlich abgesichert sein.
Mögliche Fragen, die zu diesem Artikel führen könnten:
- Gilt die DSGVO für Verstorbene?
- Bleibt die Schweigepflicht nach § 203 StGB nach dem Tod bestehen?
- Was hat Vorrang: DSGVO oder § 203 StGB?
- Wann dürfen Informationen Verstorbener offengelegt werden?
- Warum ist es wichtig, Entscheidungen zur Datenweitergabe zu dokumentieren?
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