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Aufbewahrungsfristen im Personalbüro und in der Finanzbuchhaltung

Aufbewahrungsfristen im Personalbüro und in der Finanzbuchhaltung

Einleitung

Die korrekte Aufbewahrung von Dokumenten ist für Unternehmen nicht nur eine organisatorische Pflicht, sondern auch eine rechtliche Anforderung. Sowohl im Personalbüro als auch in der Finanzbuchhaltung gelten spezifische Aufbewahrungsfristen, die sich aus verschiedenen Gesetzen wie der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Fristen, Ausnahmen und praktische Umsetzungshinweise.


1. Aufbewahrungsfristen in der Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, da sie die Grundlage für die Besteuerung bildet. Die wichtigsten Fristen sind:

1.1. Grundsätzliche Aufbewahrungsfristen (AO & HGB)

  • 10 Jahre (ab Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte):
  • Bücher und Aufzeichnungen (z. B. Hauptbuch, Journal, Konten)
  • Inventare (Bestandsverzeichnisse)
  • Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Lageberichte
  • Eröffnungsbilanzen
  • Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge, Lieferscheine)
  • Handels- und Geschäftsbriefe (soweit sie für die Besteuerung relevant sind)
  • 6 Jahre (ab Ende des Kalenderjahres):
  • Sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen)
  • Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe (sofern nicht unter die 10-Jahres-Frist fallend)
  • Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe

1.2. Besonderheiten bei digitalen Unterlagen

  • Elektronische Dokumente müssen revisionssicher archiviert werden (z. B. durch digitale Archivsysteme mit Zeitstempel und Unveränderbarkeit).
  • Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) verlangen, dass digitale Belege maschinenlesbar bleiben.
  • Scans von Papierdokumenten sind zulässig, sofern sie fälschungssicher sind und das Original vernichtet werden darf (z. B. bei Rechnungen).

1.3. Ausnahmen und kürzere Fristen

  • Kleinbetragsrechnungen (bis 250 € brutto) müssen nicht 10 Jahre aufbewahrt werden, wenn sie für die Besteuerung nicht relevant sind.
  • Lohnsteuerkarten (bis 2012) und Lohnkonten unterliegen besonderen Regelungen (siehe Personalbüro).

2. Aufbewahrungsfristen im Personalbüro

Im Personalwesen gelten teilweise andere Fristen, da hier neben steuerlichen auch arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.

2.1. Wichtige Aufbewahrungsfristen für Personalunterlagen

DokumentAufbewahrungsfristRechtliche Grundlage
Lohnkonten6 Jahre§ 41 EStG, § 147 AO
Gehaltsabrechnungen6 Jahre§ 41 EStG, § 147 AO
Arbeitsverträge2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses§ 2 NachwG, § 611a BGB
Kündigungen & Aufhebungsverträge2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses§ 623 BGB
Zeugnisse3 Jahre (Empfehlung)Keine gesetzliche Frist, aber Beweissicherung
Bewerbungsunterlagen6 Monate (nach Ablehnung)§ 26 BDSG (DSGVO)
Sozialversicherungsunterlagen5 Jahre§ 28p SGB IV
Arbeitszeitnachweise2 Jahre§ 16 ArbZG
BetriebsvereinbarungenDauer des Bestehens + 10 Jahre§ 77 BetrVG
Meldungen zur Sozialversicherung5 Jahre§ 28f SGB IV

2.2. Besonderheiten bei digitalen Personalakten

  • Elektronische Personalakten müssen DSGVO-konform geführt werden (z. B. Zugriffsbeschränkungen, Löschfristen).
  • Bewerbungsunterlagen dürfen nur mit Einwilligung des Bewerbers länger als 6 Monate gespeichert werden.
  • Lohnsteuerbescheinigungen müssen 6 Jahre aufbewahrt werden, auch wenn sie digital übermittelt wurden.
  • Die Aufbewahrungsfristen gelten für bestehende und für ausgeschiedene Mitarbeiter gleichermaßen.
  • Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Vorgangs bzw. dem Ende des Kalenderjahres der Erstellung.

2.3. Löschpflichten nach DSGVO

  • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen müssen Daten gelöscht werden, sofern keine anderen Rechtsgrundlagen (z. B. Verjährungsfristen) dagegen sprechen.
  • Ausnahme: Wenn ein berechtigtes Interesse an der weiteren Speicherung besteht (z. B. bei laufenden Rechtsstreitigkeiten).

3. Praktische Umsetzung: Checkliste für Unternehmen

Dokumentenmanagement-System (DMS) einführen – für digitale Archivierung und automatische Fristenüberwachung.
Verantwortlichkeiten festlegen – Wer ist für die Einhaltung der Fristen zuständig?
Regelmäßige Überprüfung – Mindestens einmal jährlich prüfen, welche Dokumente vernichtet werden können.
Sichere Vernichtung – Papierdokumente schreddern, digitale Daten unwiederbringlich löschen.
Schulungen durchführen – Mitarbeiter im Personal- und Rechnungswesen über Fristen informieren.
Dokumentation – Ein Löschprotokoll führen, um nachweisen zu können, dass Fristen eingehalten wurden.


4. Mögliche Fragen, die Nutzer zu diesem Thema stellen könnten

  1. „Wie lange muss ich Gehaltsabrechnungen aufbewahren?“
  2. „Dürfen digitale Rechnungen einfach gelöscht werden, wenn die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist?“
  3. „Was passiert, wenn ich Unterlagen zu früh vernichte?“
  4. „Müssen Bewerbungsunterlagen nach einer Absage sofort gelöscht werden?“
  5. „Gelten für Kleinunternehmer andere Aufbewahrungsfristen?“

5. Passende Tags

  • Buchhaltungspflichten
  • Personalaktenmanagement
  • GoBD-Compliance

Hinweis

Die hier genannten Fristen und Regelungen basieren auf dem Stand von März 2026. Da sich Gesetze ändern können, empfiehlt es sich, regelmäßig aktuelle Quellen (z. B. Bundesfinanzministerium, Datenschutzbehörden) zu konsultieren. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen sollte ein Steuerberater oder Fachanwalt hinzugezogen werden.

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