1. Home
  2. Knowledge Base
  3. Datenschutzmanagement für Unternehmen
  4. Datenschutz beim Unternehmensverkauf: Was ist zu beachten?
  1. Home
  2. Knowledge Base
  3. Grundlagen des Datenschutzes
  4. Datenschutz beim Unternehmensverkauf: Was ist zu beachten?

Datenschutz beim Unternehmensverkauf: Was ist zu beachten?

Datenschutz beim Unternehmensverkauf: Was ist zu beachten?

Ein Unternehmensverkauf ist ein komplexer Prozess, bei dem Datenschutzbestimmungen genau beachtet werden müssen. Unzulässige Datenverarbeitung oder unzureichende Informationspflichten können zu hohen Bußgeldern führen. Dieser Artikel erläutert die Datenschutzrisiken beim Unternehmenskauf, die Unterschiede zwischen Share Deal und Asset Deal, die Phasen des Unternehmenskaufs und die damit verbundenen Datenschutzmaßnahmen sowie Empfehlungen für Unternehmen.

Datenschutzrisiken beim Unternehmenskauf

Beim Verkauf eines Unternehmens müssen die Datenschutzbestimmungen genau beachtet werden, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen Share Deal und Asset Deal zu kennen und die entsprechenden Datenschutzmaßnahmen in jeder Phase des Verkaufsprozesses zu beachten.

Share Deal vs. Asset Deal

Es wird zwischen zwei Kaufmodellen unterschieden:

  • Share Deal (Anteilskauf):

  • Erwerb von Unternehmensanteilen (z. B. GmbH-Anteile, Aktien).

  • Der Unternehmensträger bleibt bestehen.

  • Kein „echter“ Datenübergang → keine Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO → keine separate Rechtsgrundlage erforderlich.

  • Asset Deal (Erwerb von Wirtschaftsgütern):

  • Erwerb einzelner Vermögenswerte (z. B. Maschinen, Kundenstamm, Markenrechte).

  • Personenbezogene Daten (z. B. Kundenlisten) werden übertragen → Rechtsgrundlage erforderlich!

  • Mögliche Rechtsgrundlagen:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung der Betroffenen).

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigtes Interesse – sorgfältige Abwägung erforderlich).

Phasen des Unternehmenskaufs und Datenschutzmaßnahmen

  1. Due Diligence (Vor dem Kauf):
  • Der Käufer prüft das Unternehmen auf Risiken, oft mit Unterstützung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Anwälten.
  • Datenschutzrechtlich unkritisch, solange keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden oder die Daten anonymisiert vorliegen.
  • Kritisch: Zugang zu Kundenlisten oder Arbeitnehmerdaten → Prüfung erforderlich!
  • Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO beachten → Betroffene müssen ggf. über die Weitergabe informiert werden.
  • Empfehlung: Datenschutzbeauftragten frühzeitig in die Transaktion einbinden.
  1. Abschluss des Kaufvertrags & Datenintegration:
  • Beim Kaufabschluss müssen Daten aus dem erworbenen Unternehmen rechtskonform übernommen und genutzt werden.
  • Prüfung erforderlich: Welche personenbezogenen Daten werden weitergegeben? Welche Rechtsgrundlage gilt?
  • Falls eine neue Datenverarbeitung erfolgt → Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.
  1. Nutzung der personenbezogenen Daten nach der Übernahme:
  • Übernommene Daten dürfen nur für den ursprünglichen oder einen kompatiblen Zweck verwendet werden.
  • Falls die Daten für neue Zwecke genutzt werden sollen → erneute Rechtsgrundlagenprüfung erforderlich.

Empfehlungen für Unternehmen

  • Dokumentation: Welche Daten werden übergeben? Auf welcher Grundlage?
  • Vertragliche Regelungen: Datenschutzregelungen in Kaufverträgen fixieren.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Falls sensible Daten betroffen sind.
  • Einbindung des Datenschutzbeauftragten: Frühzeitig in den Transaktionsprozess involvieren.

Fazit

Beim Share Deal besteht in der Regel kein Datenschutzproblem. Beim Asset Deal ist eine Rechtsgrundlage für die Datenübertragung erforderlich. Die Due Diligence sollte möglichst anonymisiert erfolgen, um Datenschutzrisiken zu minimieren. Informationspflichten nach der DSGVO müssen eingehalten werden. Eine frühzeitige Prüfung durch Datenschutzexperten schützt vor rechtlichen Risiken.

Tipps für die Praxis

  • Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für den Umgang mit personenbezogenen Daten und die Bedeutung des Datenschutzes. Regelmäßige Schulungen können helfen, das Bewusstsein für die rechtlichen Anforderungen zu schärfen.
  • Interne Richtlinien: Entwickeln Sie klare Richtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen eines Unternehmensverkaufs. Diese Richtlinien sollten die rechtlichen Anforderungen abdecken und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig die Maßnahmen und Richtlinien zum Datenschutz und passen Sie diese bei Bedarf an. Dies stellt sicher, dass Ihr Unternehmen den aktuellen Anforderungen entspricht und effektiv auf neue Entwicklungen reagieren kann.

Mögliche Fragen, die zu diesem Artikel führen könnten:

  1. Welche Datenschutzrisiken bestehen beim Verkauf eines Unternehmens?
  2. Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal in Bezug auf den Datenschutz?
  3. Welche Datenschutzmaßnahmen sind in den verschiedenen Phasen eines Unternehmensverkaufs zu beachten?
  4. Warum ist die Einbindung des Datenschutzbeauftragten in den Verkaufsprozess wichtig?
  5. Welche Empfehlungen gibt es für Unternehmen, um Datenschutzrisiken beim Unternehmensverkauf zu minimieren?

Tags

  • Datenschutz-Compliance
  • Unternehmensverkauf
  • Share Deal
Was this article helpful?

Related Articles

Nach oben scrollen