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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Wann und wie ist sie durchzuführen?

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Wann und wie ist sie durchzuführen?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine Risikobewertung für bestimmte Datenverarbeitungsprozesse, die gemäß Art. 35 DSGVO mit hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen verbunden sind. Sie dient dazu, Datenschutzrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Dieser Artikel erläutert, wann eine DSFA erforderlich ist, wie sie durchgeführt wird und welche Schritte sie umfasst.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine systematische Bewertung der Auswirkungen einer Datenverarbeitung auf den Schutz personenbezogener Daten. Sie ist ein zentrales Instrument des Datenschutzes und hilft Unternehmen und Organisationen, die Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zu identifizieren und zu minimieren.

Wann ist eine DSFA erforderlich?

Eine DSFA muss durchgeführt werden, wenn ein Verarbeitungsvorgang voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen darstellt. Dies ist z. B. der Fall bei:

  • Einsatz neuer Technologien: Technologien, die eine umfangreiche Datenverarbeitung ermöglichen, wie z. B. künstliche Intelligenz oder Big Data.
  • Automatisierten Einzelentscheidungen oder Profiling: Entscheidungen oder Profiling, die erhebliche Auswirkungen auf Betroffene haben, wie z. B. automatisierte Kreditentscheidungen.
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten: Daten, die besonders sensibel sind, wie z. B. Gesundheitsdaten oder biometrische Daten.
  • Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche: Überwachungssysteme, insbesondere durch Videoüberwachung.

Beispiele für DSFA-pflichtige Prozesse

  • Einführung von KI-gestützten Bewerbungsverfahren.
  • Überwachungssysteme mit Gesichtserkennung.
  • Großangelegte Kundenprofile für personalisierte Werbung.

Wann ist keine DSFA erforderlich?

Eine DSFA ist nicht erforderlich bei:

  • Verarbeitung von gewöhnlichen Personaldaten (Ausnahme: zentrale Personalverwaltung in internationalen Konzernen).
  • Verarbeitung durch Ärzte oder Anwälte, die besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen.
  • Datenverarbeitung, die keine neuen oder besonders riskanten Technologien nutzt.

Wie wird eine DSFA durchgeführt?

Die DSGVO gibt keine feste Methode vor, aber eine systematische Risikobeurteilung ist entscheidend. Geeignete Methoden sind:

  • ISO 29134: Internationaler Standard für Datenschutz-Folgenabschätzungen.
  • SDM-Methode der Datenschutzkonferenz: Standardisierte Methodik der deutschen Aufsichtsbehörden.
  • CNIL-Methode: Vorgehen der französischen Datenschutzbehörde.

Welche Schritte umfasst eine DSFA?

  1. Schwellenwertanalyse: Prüfung, ob eine DSFA erforderlich ist.
  2. Beschreibung der Verarbeitung: Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen.
  3. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit: Prüfung, ob die Datenverarbeitung notwendig und verhältnismäßig ist.
  4. Risikoanalyse: Wahrscheinlichkeit und Schwere potenzieller Datenschutzverstöße.
  5. Maßnahmen zur Risikominimierung: Maßnahmen wie Verschlüsselung oder Pseudonymisierung.
  6. Dokumentation: Alle Entscheidungen müssen schriftlich festgehalten werden.

Tipps für die Praxis

  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig die DSFA, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen und Prozesse den aktuellen Anforderungen entsprechen.
  • Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Bedeutung der DSFA und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Schritte und Maßnahmen, um im Falle einer Prüfung durch die Datenschutzbehörde nachweisen zu können, dass alle Anforderungen erfüllt wurden.

Fazit

Eine DSFA ist erforderlich, wenn eine Datenverarbeitung ein hohes Risiko für Betroffene darstellt. Personaldaten erfordern in der Regel keine DSFA, es sei denn, sie werden in großem Umfang verarbeitet. Es gibt keine feste Methode für die Durchführung einer DSFA, aber eine systematische Risikobewertung ist Pflicht. Unternehmen sollten die DSFA als laufenden Prozess betrachten und regelmäßig überprüfen. Auch wenn keine DSFA erforderlich ist, muss dies dokumentiert und begründet werden.

Mögliche Fragen, die zu diesem Artikel führen könnten:

  1. Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
  2. Wann ist eine DSFA erforderlich?
  3. Welche Beispiele gibt es für DSFA-pflichtige Prozesse?
  4. Wie wird eine DSFA durchgeführt?
  5. Welche Schritte umfasst eine DSFA?

Tags

  • Datenschutz-Compliance
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • DSGVO
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