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Unterschiede zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz bei Vertraulichkeit

Unterschiede zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz bei Vertraulichkeit

Die Begriffe Vertraulichkeit und Schutz sensibler Daten haben im Datenschutz und in der IT-Sicherheit unterschiedliche Schwerpunkte. Dieser Artikel erläutert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit von Daten.

Vertraulichkeit aus Sicht von IT-Sicherheit und Datenschutz

  • IT-Sicherheit: Schützt in erster Linie Geschäftsgeheimnisse und Systemzugriffe. Dabei kann sie personenbezogene Daten verarbeiten, um Sicherheitsmaßnahmen zu optimieren.
  • Datenschutz: Schützt personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff und unrechtmäßiger Verarbeitung.

Beispiel: Betriebsgeheimnisse vs. Nutzerüberwachung

Ein Unternehmen könnte Nutzeraktivitäten überwachen, um Betriebsgeheimnisse zu schützen. Während dies aus Sicht der IT-Sicherheit sinnvoll erscheint, könnte dies datenschutzrechtlich problematisch sein, wenn personenbezogene Daten ohne rechtliche Grundlage verarbeitet werden.

Schutz vor ungewollter oder unerlaubter Offenlegung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert, dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Aber auch nicht-personenbezogene Daten können als vertraulich eingestuft sein, etwa Geschäftsgeheimnisse oder Forschungsdaten. Um Vertraulichkeit zu gewährleisten, sind sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen (TOMs) erforderlich, z.B.:

  • Zugriffsbeschränkungen für vertrauliche Daten
  • Verschlüsselungstechnologien
  • Schulung der Mitarbeiter zur Sensibilisierung

Anforderungen des Datenschutzes an Vertraulichkeit

Die DSGVO enthält mehrere Vorgaben zur Vertraulichkeit:

  • Art. 32 Abs. 1 DSGVO: Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten, inkl. Schutz vor unbefugtem Zugriff.
  • Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Auftragsverarbeiter müssen gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
  • Art. 38 Abs. 5 DSGVO: Der Datenschutzbeauftragte muss Geheimhaltung und Vertraulichkeit in Bezug auf seine Aufgaben wahren.
  • Art. 76 DSGVO: Der Europäische Datenschutzausschuss kann Beratungen als vertraulich einstufen.

Auskunftsrecht gegenüber Rechtsanwälten

Nein, Rechtsanwälte unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). Deshalb besteht kein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gegenüber einem Anwalt der Gegenseite, wenn die Informationen durch das Berufsgeheimnis geschützt sind.

Technische Vertraulichkeit in der IT-Sicherheit

Die IT-Sicherheit basiert auf den drei zentralen Schutzzielen:

  1. Vertraulichkeit: Schutz vor unbefugtem Zugriff
  2. Integrität: Sicherstellung der Datenunveränderlichkeit
  3. Verfügbarkeit: Gewährleistung, dass Daten jederzeit genutzt werden können

Technische Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit

  • Verschlüsselung: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Transportverschlüsselung
  • Zugriffsmanagement: Rollen- und Berechtigungskonzepte
  • Netzwerksicherheit: Firewalls, VPNs, Intrusion Detection Systeme
  • Datenminimierung: Pseudonymisierung und Anonymisierung

Quantencomputer: Bedrohung für bestehende Verschlüsselung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt, dass Quantencomputer in den 2030er Jahren viele heutige Verschlüsselungsverfahren brechen könnten. Unternehmen sollten daher bereits jetzt quantensichere Verschlüsselungstechniken wie Quantum Key Distribution (QKD) in Betracht ziehen.

Fazit

  • IT-Sicherheit und Datenschutz verfolgen unterschiedliche Ziele in Bezug auf Vertraulichkeit.
  • Datenschutz schützt personenbezogene Daten, während IT-Sicherheit auch andere sensible Informationen umfasst.
  • Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und organisatorische Maßnahmen sind zentrale Elemente beider Disziplinen.
  • Rechtsanwälte müssen keine Auskunft nach Art. 15 DSGVO erteilen, wenn die Daten ihrer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
  • Zukünftige Bedrohungen wie Quantencomputer machen eine langfristige Strategie für die Datensicherheit erforderlich.

Mögliche Fragen, die zu diesem Artikel führen könnten:

  1. Was sind die Unterschiede zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz in Bezug auf Vertraulichkeit?
  2. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Vertraulichkeit von Daten zu gewährleisten?
  3. Welche Anforderungen stellt die DSGVO an die Vertraulichkeit von Daten?
  4. Warum besteht kein Auskunftsrecht gegenüber Rechtsanwälten nach Art. 15 DSGVO?
  5. Welche technischen Maßnahmen gibt es zur Wahrung der Vertraulichkeit in der IT-Sicherheit?

Tags

  • IT-Sicherheit
  • Datenschutz-Compliance
  • Verschlüsselung
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