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Videoaufnahmen und Fotos im Schulkontext: Was ist erlaubt?

Videoaufnahmen und Fotos im Schulkontext: Was ist erlaubt?

In Schulen gibt es spezifische Regelungen für Videoaufnahmen und Fotos, um den Datenschutz und die Privatsphäre der Schüler zu wahren. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen für den Umgang mit Videoaufnahmen und Fotos im Schulkontext.

Videoaufnahmen im Unterricht

Videoaufnahmen im Unterricht sind zulässig, wenn sie für die Lehrerausbildung oder zur Verbesserung der Unterrichtsqualität genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern (bzw. Schüler ab 16 Jahren) vorher informiert wurden und kein Widerspruch vorliegt. Ohne diese Informationen und das Widerspruchsrecht sind Videoaufnahmen unzulässig.

Videoaufnahmen bei Schulveranstaltungen oder zu Werbezwecken

Für Videoaufnahmen bei Schulveranstaltungen oder zu Werbezwecken ist eine ausdrückliche Einwilligung der Schüler bzw. Eltern erforderlich. Diese Einwilligung muss freiwillig sein, was bedeutet, dass Schüler echte Wahlmöglichkeiten haben müssen. Falls nicht alle Schüler einwilligen, sollten mildere Mittel geprüft werden, wie z.B. der Einsatz professioneller Models statt Schüler für Werbefilme.

Bei geplanter Veröffentlichung der Aufnahmen muss die Einwilligung konkret für diesen Zweck eingeholt werden. Eine Pauschaleinwilligung reicht nicht aus. Zudem muss das Veröffentlichungsmedium klar angegeben werden, z.B. Website oder Social Media.

Fotos bei der Einschulung durch Eltern und Angehörige

Das private Fotografieren durch Eltern und Angehörige für den eigenen Gebrauch ist erlaubt und fällt nicht unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Allerdings ist die Veröffentlichung dieser Fotos im Internet nur mit Einwilligung der Sorgerechtsberechtigten zulässig. Schulen können über das Hausrecht das Fotografieren einschränken, aber nicht vollständig verbieten.

Es wird empfohlen, Eltern frühzeitig zu sensibilisieren, z.B. durch einen Elternbrief vor der Einschulung. Zudem sollten Optionen geschaffen werden, damit nur Kinder fotografiert werden, die dies möchten, z.B. durch einen speziellen Foto-Bereich.

Einwilligungsfähigkeit von Jugendlichen

Die Einwilligung von Jugendlichen gilt als wirksam, wenn sie reif genug sind, die Folgen zu verstehen. Es gibt kein festes Mindestalter, aber ab 16 Jahren wird meist Einwilligungsfähigkeit angenommen. Ab 14 Jahren sollte die Einwilligung sowohl von den Jugendlichen als auch von den Eltern eingeholt werden. Jugendliche können ab Erreichen der Einwilligungsfähigkeit die Einwilligung ihrer Eltern widerrufen.

Einwilligung beider Sorgeberechtigten erforderlich?

Für die Fotoaufnahme selbst reicht die Einwilligung eines Elternteils aus, da dies als Routineentscheidung gilt. Bei der Veröffentlichung der Fotos, insbesondere im Internet oder zu Werbezwecken, handelt es sich jedoch um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, für die die Einwilligung beider Eltern erforderlich ist.

Wann müssen Bilder/Videos gelöscht werden?

Nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO müssen Bilder und Videos gelöscht werden, wenn:

  • Der Zweck entfällt (z.B. das Video nicht mehr für die Unterrichtsqualität benötigt wird).
  • Die Einwilligung widerrufen wird und keine andere Rechtsgrundlage greift.
  • Die betroffene Person Widerspruch einlegt und keine berechtigten Gründe dagegen sprechen.
  • Die Aufnahme unrechtmäßig erstellt wurde.
  • Eine gesetzliche Verpflichtung zur Löschung besteht.

Fazit: Strenge Datenschutzregeln für Schulaufnahmen

Zusammenfassend gelten folgende Regeln für Schulaufnahmen:

  • Unterrichtsaufnahmen nur mit Information und Widerspruchsrecht.
  • Werbezwecke nur mit freiwilliger Einwilligung.
  • Fotos durch Eltern privat erlaubt, aber Online-Veröffentlichung nur mit Zustimmung.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können selbst entscheiden.
  • Veröffentlichung von Kinderbildern oft nur mit Einwilligung beider Elternteile.

Es wird empfohlen, dass Schulen klare Regelungen für Foto- und Videoaufnahmen in der Schulordnung festlegen und frühzeitig darüber informieren.

Mögliche Fragen, die zu diesem Artikel führen könnten:

  1. Welche Regelungen gelten für Videoaufnahmen im Unterricht?
  2. Wann ist eine Einwilligung für Videoaufnahmen bei Schulveranstaltungen erforderlich?
  3. Dürfen Eltern bei der Einschulung Fotos machen?
  4. Ab welchem Alter können Jugendliche selbst über die Verwendung ihrer Fotos entscheiden?
  5. Wann müssen Bilder und Videos von Schülern gelöscht werden?

Tags

  • Schulrecht
  • Datenschutz
  • Jugendliche
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